Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen gehört zu den Grundpfeilern der Soziale Arbeit und drückt sich in unterschiedlichster Weise in den Arbeitsfeldern aus. Partizipation also die
Mitgestaltung, Mitwirkung bis hin zur Selbstorganisation von Prozessen des eigenen Lebens, ist ein elementarer Baustein, um Kinder- und Jugendliche zu gesellschaftsfähigen Persönlichkeiten zu
erziehen.
Der rechtliche Rahmen dafür wurde im Jahre 1989 mit der Verabschiedung der Kinderrechtskonventionen gelegt. Vor allem im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe wurde der Rahmen im SGB VIII
Partizipation verankert. § 1 SGBVII legt das Recht auf „Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gesellschaftsfähigen Persönlichkeit“ fest. So steht der § 8 SGB VIII in Übereinstimmung mit
Art. 24 der EU-Grundrechtscharta und mit Art. 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention sowie mit Art. 12 der UN-Kinderrechtskonvention.
Vor allem der Beteiligungsparagraf § 8 des SGB VIII legt Partizipation im Alltag von Kindern und Jugendlichen fest:
(1) Kinder und Jugendliche sind entsprechend ihrem Entwicklungsstand an allen sie betreffenden Entscheidungen der öffentlichen Jugendhilfe zu beteiligen. Sie sind in geeigneter Weise
auf ihre Rechte im Verwaltungsverfahren sowie im Verfahren vor dem Familiengericht und dem Verwaltungsgericht hinzuweisen.
Partizipation und Stärkung der Selbstwirksamkeit beinhaltet auch das Wissen über Beschwerdemöglichkeiten, wie diese aussehen und bearbeitet werden. Beschwerden werden als pädagogische Erfolge
gesehen. Im Bereich der Hilfen zur Erziehung gibt es durch das Bundeskinderschutzgesetz den Auftrag an die Jugendhilfe Beteiligungsstrukturen zu verankern. So genannte Schutz- und
Partizipationskonzepte sollen den Rahmen dafür sichern.
Seit vielen Jahrzehnten gibt es ein Gremium, welches sich zur Aufgabe gemacht hat, die so genannten Kinder- und Jugendvertretungen (auch Heimräte genannt) in den Einrichtungen der Hilfen zur
Erziehung in Hessen zu unterstützen oder auch zu installieren. Die „Berater der Kinder- und Jugendvertretungen in Hessen“. Sie setzen sich seit mehr als 25 Jahren in verschiedensten
Zusammensetzungen für das Thema Partizipation von Kindern- und Jugendlichen in den Hilfen zur Erziehung ein.
"Rechte von Kindern sind eigenständige Positionen"
"Pflichten von Kindern und Jugendlichen sind ebenso eigenständige Positionen und nicht vermischbar."